Wir Hören Ihnen zu...

Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise

Davčno pravo

Das Steuerrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Finanzrechts, welches die Finanzierung des Staates und Staatsbehörden regelt und damit für ihr Funktionieren sorgt. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage des Steuerverfahrens (siehe: steuerliches Verfahrensrecht) und beruht auf der Rechtsgrundlage des steuerlichen materiellen Rechts. Wichtige Rechtsakte auf diesem Bereich sind das Mehrwertsteuergesetz, das Einkommenssteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz, usw.

Dieser Teilbereich des Steuerrechts ist besonders wichtig, da es die Grundlage für die Ermessung der individuellen Einkommenssteuer und folglich der Steuerpflicht bildet. Im Steuerrecht gibt es zwar bestimmte Sicherungsmechanismen und Rechte für Steuerpflichtige, dennoch gilt insbesondere hier der folgende Grundsatz: „ignorantia iuris nocet“ bzw. „Rechtsunkenntnis schadet“.

So macht es Sinn, juristischen Rat in Sachen Steuerpflichten, -rechte, -verbindlichkeiten, -ermässigungen, Steuersätze sowie andere mit der Steuerverwaltung verbundene (indirekte) Rechte, die bereits ins steuerliche Verfahrensrecht übergreifen (z.B. Verpflichtung zur Aufbewahrung der geschäftlichen Unterlagen für einen bestimmten Steuerzeitraum gemäß dem Steuerverfahrensgesetz) einzuholen. Das steuerliche materielle Recht ist ein System von Gesetzen und Durchführungsbestimmungen zur steuerlich-rechtlichen Regelung von Steuersubjekten (natürliche Person, selbstständige Unternehmer, juristische Person). Ein Anwalt kann Ihnen bezüglich Ihrer Rechte mit Rat zur Seite stehen und Ihnen die steuerrechtlichen Risiken erklären. Unsere Kanzlei kann sie in Verfahren vor Gericht und Verwaltungs- oder Steuerbehörden rechtlich vertreten.

Steuerliches Verfahrensrecht

Das steuerliche Verfahrensrecht befasst sich mit dem Rechtsschutz von Steuersubjekten und der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten der Steuerbehörden und der befugten Steuerbeamten. Es regelt die Verfahrensvorschriften für die Ermittlung, Erhebung und Vollstreckung von Steuerpflichten, die sich im Zuge von verschiedenen Aktivitäten der Steuersubjekte ergeben. Außerdem regelt das steuerliche Verfahrensrecht die Pflichten der Arbeitgeber hinsichtlich der Vorlage von verschiedensten Kontrolldaten und legt die Regeln hinsichtlich der Organisation und Zuständigkeit des Steueramts und der Finanzverwaltung der Republik Slowenien fest.

Davčno materialno pravo

Des Weiteren findet das steuerliche Verfahrensrecht (und subsidiär das Gesetz über das allgemeine Verwaltungsverfahren) Anwendung bei Zollpflichten und Zollverfahren, die zwar nach dem Beitritt Sloweniens zur EU etwas geändert wurden, dennoch in einigen Aspekten (zB. bezüglich Drittländer außerhalb der EU) relevant blieben. Das steuerliche Verfahrensrecht betrifft auch spezielle Instrumente für die Erhebung, Aufschub, Herabsetzung und Befreiung der Steuerpflicht, die sich in bestimmten Fällen günstig auf die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen auswirken können, vorausgesetzt, dass die Steuerbehörde solche Maßnahmen als hinreichend begründet einschätzt.  Die Rechtsanwälte Dr. Franci Ježek und Gorazd Snoj können Ihnen mit Rechts- und Steuerrat zur Seite stehen oder bei der Einschätzung der Risiken der jeweiligen Steuerlage helfen.

Das Steuerrecht betrifft auch andere Verfahrensaspekte der Steuererhebung im Zusammenhang mit den Geschäftsoperationen der Steuerpflichtigen, wie zum Beispiel die Aufbewahrung der geschäftlichen Unterlagen zum Zweck der Steuererhebung, Führung der Geschäftsbücher (Ausgaben und Einnahmen) gemäß den Rechnungslegungsgrundsätzen usw. Außerdem regelt das Steuerrecht auch das Institut der Verjährung, welchem im Zuge der modernen Rechtsentwicklung eine etwas andere Form zugeteilt wurde, die bislang für strafrechtliche Angelegenheiten mit einem ausgeprägteren Bestimmtheitsgebot typisch war. So sieht das Gesetz je nach der jeweiligen Situation unterschiedliche Behandlung und relative Fristen vor je nachdem, ob die Steuerbehörde den Steuerfall nicht behandelte oder ob die Steuerbehörde unterdessen eine Verfahrenshandlung unternahm und die Verjährung damit unterbrach. Außerdem sind im Gesetz auch absolute Fristen vorgesehen. Die Verfahrensrechte der Steuerpflichtigen sind ein komplexer Teil des Steuersystems. Aus diesem Grund suchen Klienten in meisten Fällen Hilfe bei Rechtsanwälten, Anwaltskanzleien oder Anwaltsfirmen.


Siehe auch:

Arbeitsverhältnisse - Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entschädigungen, Vergleiche und Versicherungsleistungen
Erbfolge, Erbschaften, Testamente
Familienrecht und familiäre Verhältnisse
Gerechte Entschädigung für Unglücksfälle und Unfälle
Handelsrecht
Insolvenzrecht – Konkurs und Zwangsvergleich
Mediation, Vergleich und Streitschlichtung
Öffentliche Aufträge und öffentlich-private Partnerschaft
Ordnungswidrigkeiten – Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechte der Ausländer, der Personenstände und der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen
Sachenrecht – Immobilien- und Mobilienrecht
Schutz von Warenzeichen, Mustern, Lizenzen, Modellen
Sozialschutz und Rechte
Status und Regelung von Nichtregierungsorganisationen
Steuern, steuerliches Verfahrensrecht, materielles Recht, Steuerprüfungsverfahren und Transferpreise
Strafrecht und Strafverfahren
Urheberrecht – Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
Vertragsrecht
Verwaltungsrecht
Vollstreckung und Sicherstellung