Gebühren - Anwältische Dienstleistungen
Der Anwalt ist für seine Leistungen (Rechtsberatung oder eine andere Art der Rechtshilfe) zu einer Vergütung berechtigt. Die Anwaltskanzlei Dr. Franci Ježek vergütet ihre juristischen Leistungen je nach individuellem Fall, Dauer und Art der Rechtshilfe, die vom Mandanten in Anspruch genommen wurde, den Zeitpunkt, an dem das Rechtsproblem, Fall oder Rechtsstreitigkeit entstand, je nach Fachgebiet und je nach Vereinbarung mit dem Mandanten, und zwar:
- gemäß der in 2003/2014 angenommenen Rechtsanwaltstarif (verfugbar bei der Slowenischen Rechtsanwaltskammer) je nach den erfolgten Dienstleistungen;
- gemäß den Bestimmungen aus dem Rechtsanwaltstarif-Gesetz je nach dem erfolgten Verfahren und Handlungen; gemäß der Rechtsanwaltstarif angenommen am 10.04.2010 durch die Versammlung der Slowenischen Rechtsanwaltskammer (verfugbar bei der Slowenischen Rechtsanwaltskammer) je nach den erfolgten Dienstleistungen;
- je nach Erfolg in der jeweiligen Angelegenheit oder Streitigkeit, wie im Voraus mit dem Anwalt vereinbart;
- zu einem mit dem Anwalt vereinbarten Stundensatz;
- zu einem Pauschalpreis (berechnet auf monatlicher oder Jahresbasis) nach vorheriger Vereinbarung mit dem Anwalt.